Umgang mit Datenschutzverstößen

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Ein Verstoß gegen den Datenschutz kann viele Gesichter haben. Wichtig bei jeder Form des Datenschutzverstoßes, ob nun von geringer oder größerer Tragweite, er muss schnell der Aufsichtsbehörde gemeldet werden.
Dem Mitarbeiter entstehen durch den Datenschutzverstoß keinerlei Konsequenzen. Die Verantwortliche Stelle (der Arbeitgeber) kann jedoch für das Vertuschen eines Verstoßes belangt werden.
Für die Meldung gilt eine Frist von 72 Stunden nach bemerken des Verstoßes. Daher ist es sehr wichtig sich an die entsprechende Prozessanweisung zu halten.

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Hier eine Übersicht, was ein Datenschutzverstoß sein kann:
  • Falscher Versand von Unterlagen, egal ob digital oder in Papierform
  • Verlust von Datenträgern oder Akten
  • Fehlerhafte Entsorgung
  • Offenlegen von Daten durch Lagerung von personenbezogenen Daten in zugänglichen Bereichen
  • Einbruch
  • Hackerangriff
  • Fehlende Zugangsberechtigungen für Orte an denen personenbezogene Daten aufbewahrt werden
Dieser Artikel wurde von DRK Weserbergland erstellt und zuletzt am aktualisiert.
DRK Weserbergland

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