Was bedeutet eine Ausübung von Nebentätigkeiten?

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Beschäftigte haben ihre Nebentätigkeiten welche gegen eine Bezahlung ausgeübt wird, ihrem Arbeitgeber rechtzeitig vorher schriftlich mitzuteilen.
Bei Beamt:innen bedarf es der vorherigen Genehmigung bei:
  • Übernahme eines Nebenamtes,
  • Übernahme einer Nebenbeschäftigung gegen Vergütung,
  • Einer gewerblichen Tätigkeit,
  • Mitarbeit in einem Gewerbebetrieb,
  • Ausübung eines freien Berufes,
  • Eintritt in den Vorstand, Aufsichtsrat, Verwaltungsrat , sonstiges Organ einer Gesellschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens, soweit diese einen wirtschaftlichen Zweck verfolgen sowie einer Übernahme einer Treuhänderschaft.
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